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Staats- und Rechtsanwaltschaft im Blick

In der DDR befand sich zwischen 1951 und 1990 in der Keibelstraße am Berliner Alexanderplatz die Untersuchungshaftanstalt Berlin-Mitte bzw. UHA II. Sie war dem Ministerium des Innern der DDR unterstellt und lag innerhalb des Ost-Berliner Präsidiums der Volkspolizei.



In der Untersuchungshaftanstalt waren Personen wegen verschiedener Tatvorwürfe inhaftiert und warteten auf den Ausgang der Ermittlungen und des Gerichtsverfahrens.


Die „Keibelstraße“ ist ein Symbol für staatliche Repression und Willkür, an dem sich Vorstellungen von politischer Opposition und sozialer Abweichung, aber auch von „gewöhnlicher“ Kriminalität in einer Diktatur nachvollziehen lassen. Ab 1990 nutzen Film- und Musikproduzent:innen die unteren Stockwerke der ehemaligen Haftanstalt als Kulisse.


Die DDR war kein Rechtsstaat mit einer unabhängigen Justiz. Die Sozialistische Einheitspartei (SED) beeinflusste Richter:innen und Staatsanwält:innen, die fast alle Parteimitglieder waren, stark.


Wie sich der Mangel an Rechtsstaatlichkeit unter anderem in der Untersuchungshaftanstalt in der Keibelstraße manifestierte, untersucht dieser Workshop:

  • Welche Befugnisse hatten Staatsanwält:innen?
  • Ob und wie konnten Rechtsanwält:innen den Inhaftierten helfen?

Der Kurs widmet sich zudem grundlegenden Fragen nach dem Ziel von Strafhaft in der DDR und was das über die sozialistische Ideologie aussagt.
Zusätzliche Informationen
Anmeldung/Buchung: Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der VHS Berlin-Mitte statt. Anmeldung unter: https://www.vhsit.berlin.de/VHSKURSE/BusinessPages/CourseDetail.aspx?id=741376 Für inhaltliche Nachfragen bitte anmeldung@keibelstrasse.de kontaktieren.
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