Nutzungsbedingungen Museumspass Berlin
Nutzungsbedingungen Museumspass Berlin
1. Allgemein
1. Der Museumspass berechtigt einmal pro Tag zum Eintritt in die Dauerausstellungen aller beteiligter Museen. Sonderausstellungen sind in der Regel nicht im Museumspass enthalten. Sollte ein Haus keine Dauerausstellung haben oder sollte ein Haus freien Eintritt in die Dauerausstellung haben, so gilt der Museumspass für mindestens eine Sonderausstellung.
2. Der Museumspass gilt an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen, beim analogen Museumspass ab dem Eintrag des ersten Besuchstages, beim digitalen Museumspass ab dem gebuchten ersten Besuchstag. Der Museumspass ist nicht übertragbar. Beim analogen Museumspass wird der Name des Gastes darauf eingetragen. Besucher mit Museumspass haben sich auf Aufforderung beim Einlass auszuweisen.
3. Es gelten die Ermäßigungen der beteiligten Museen. Der ermäßigte Museumspass gilt nur in Zusammenhang mit den entsprechenden Nachweisen. Diese sind bei Besuch der Museen mitzuführen und auf Verlangen vorzuweisen. Bitte achten Sie darauf, welche Regeln für den freien Eintritt in den einzelnen Museen gelten, da viele Häuser freien Eintritt unter 18 Jahre anbieten (Ermäßigung und freier Eintritt bei Staatliche Museen zu Berlin (smb.museum)).
2. Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag über den Erwerb eines Museumspasses kommt jeweils nur zwischen der/dem Nutzer*in und dem Herausgeber, den Staatlichen Museen zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, – zustande. Andere teilnehmende Partnerinstitutionen bieten den Museumspass in Vertretung von und auf Rechnung der Staatlichen Museen zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz – an.
3. Mitwirkungspflichten der Nutzer
1. Nutzer*innen des Museumspasses haben sich vorab über die Öffnungszeiten und Schließtage der teilnehmenden Museen zu informieren. Auch müssen sich Nutzer*innen vorab über die Modalitäten des Museumsbesuches informieren, insbesondere, ob es notwendig ist, beim jeweiligen Museum ein Zeitfenster-Ticket dazu zu buchen. Die kostenfreien Zeitfenster-Tickets sind bei den jeweiligen Museen an den Kassen oder über die Internetseite erhältlich. Kostenfreie Zeitfenster-Tickets für die Staatlichen Museen zu Berlin können auch in den Tourist Informationen gebucht werden.
2. Nach Erwerb des analogen Museumspasses müssen die Nutzer*innen die Rückseite mit Vor- und Zunamen sowie dem Datum der ersten Nutzung ausfüllen. Beim Erwerb des Online-Tickets wählt der Gast im Kaufvorgang den ersten Tag der Nutzung. Das MuseumsPass Berlin Online-Ticket / Print-at- home-Ticket muss in ausgedruckter Form vorliegen oder auf einem mobilen Endgerät in jedem Museum vorgezeigt werden.
3. Bei Besuch eines Museums sind die jeweiligen Vorschriften zur Erfassung von Besucher*innen mit Museumspass zu befolgen. So kann das Vorzeigen des Scancodes des Museumspasses am Einlass, das Vorlegen des Museumspasses an der Kasse für ein Hausticket oder ähnliches erforderlich sein.
4. Stornierungen
Der Museumspass ist nicht stornierbar oder umtauschbar. Ein Widerrufsrecht für den Museumspass besteht hier nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, auch wenn dieser online gebucht wird. Die vorübergehende oder dauerhafte, teilweise oder ganze Schließung einzelner teilnehmender Museen begründet kein Rücktrittsrecht oder Schadensersatzansprüche.
5. Haftung
1. Die Herausgeber haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften die Herausgeber – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – nur, sofern wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt
auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung. Im Übrigen haften die Herausgeber nach den gesetzlichen Vorschriften.
6. Datenschutz
1. Beachten Sie beim Erwerb die Datenschutzhinweise des jeweiligen Webshops.
2. Bei der Erfassung des digitalen Tickets werden bei den teilnehmenden Partnermuseen folgende Daten erhoben – sofern sie von den Kund*innen im Kaufprozess angegeben werden: Anrede, Name, Vorname, PLZ, Herkunftsland des Käufers. Außerdem werden technische Ticketdaten erfasst, die für die Prüfung und Validierung von Zutrittsberechtigungen an den Eingangskontrollen der teilnehmenden Häuser verwendet werden, wie Kaufdatum, Gültigkeitszeitraum, Produktbezeichnung.
7. Schlussklauseln
Die Herausgeber behalten sich vor, diese Bedingungen jeder Zeit ohne Angabe von Gründen zu ändern. Für bereits gekaufte Museumspässe gelten solche Änderungen nicht. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Berlin. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, ist Berlin.
Stand Februar 2023